Das Vorsorgeprinzip. Oder: Warum Glyphosat nicht wieder zugelassen werden darf

Oft erwähnt und bei Protestaktionen gegen Glyphosat oder TTIP/CETA leidenschaftlich verteidigt: das Vorsorgeprinzip der EU. Aber was steckt dahinter?

Das Vorsorgeprinzip ist einer der Grundpfeiler der EU-Umweltpolitik und besagt im Grundsatz „Im Zweifel gegen den Angeklagten“. Solange ein wissenschaftlich plausibler Verdacht besteht, dass von einer Substanz eine Gefahr ausgeht, kann das Vorsorgeprinzip angewendet werden: Die Substanz wird verboten bzw. nicht zugelassen. Vorsorge eben. Den hierbei entscheidenden Absatz zur europäischen Umweltpolitik findet man in dem Vertrag, der die Arbeitsweise der EU regelt:


„Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip.“ (Art. 191 Vertrag über die Arbeitsweise der EU)

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Was hat das mit Glyphosat zu tun?
Es herrscht Dissens zwischen verschiedenen Institutionen, wie die Krebsgefahr für den Menschen durch Glyphosat einzuschätzen ist. Im März 2015 ist die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu dem Ergebnis gekommen, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ sei. Die Krebsforscher der WHO hatten ausschließlich veröffentlichte Studien unabhängiger WissenschaftlerInnen für ihre Bewertung berücksichtigt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), eine dem Bundeslandwirtschaftsminister unterstellte Behörde, hat für die EU die humantoxikologische Bewertung von Glyphosat übernommen. Sie kam zu dem Ergebnis: Glyphosat sei unbedenklich und solle wieder zugelassen werden. Das BfR gründete sein Urteil im Wesentlichen auf Studien, die die Hersteller von Glyphosat selbst in Auftrag gegeben hatten. Denn diese seien für „regulatorische Entscheidungen“ – sprich: Zulassungsempfehlungen durch die Behörden - weitaus brauchbarer als „veröffentlichte Studien“.  Diese Industriestudien sind nicht öffentlich zugänglich, sie können von unabhängigen WissenschaftlerInnen nicht überprüft werden. Die Hersteller beziehen sich auf das Geschäftsgeheimnis; das BfR und Landwirtschaftsminister Schmidt unterstützen diese Position. Die Einstufung durch die KrebsforscherInnen der WHO teilt das BfR nicht.
Und jetzt kommt das Vorsorgeprinzip ins Spiel: Die Frage nach der Krebsgefahr ist nicht geklärt., es herrscht Uneinigkeit zwischen den Institutionen.  Hier muss das Vorsorgeprinzip greifen. Glyphosat darf keine EU-Wiederzulassung bekommen, solange der Krebsverdacht nicht ausgeräumt ist.

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Was noch dazu kommt:
Die Bewertung der hormonellen Wirkung von Glyphosat ist auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen. Die Glyphosat-Hersteller dürfen noch bis zum 1. August Daten liefern, mit der sie den Verdacht auf hormonelle Wirkungen ausräumen. Außerdem ist Glyphosat nachweislich einer der Haupttreiber des Artenverlustes in unserer Agrarlandschaft.

Glyphosat darf nicht wieder zugelassen werden! Protestieren Sie jetzt hier: https://www.bund.net/gegen-glyphosat

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